Unabhängiger Verwaltungssenat
des Landes Oberösterreich
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VwSen-420022/2/Gf/Hm

Linz, 10.09.1992

VwSen - 420022/2/Gf/Hm Linz, am 10. September 1992 DVR.0690392 - & An das Bundesamt für Zivilluftfahrt Schnirchgasse 11 1070 Wien In der Anlage wird eine auf Art. 129a Abs.1 Z.2 B-VG i.V.m. § 67a Abs.1 Z.2 AVG gestützte Beschwerde des Ing. Jörg S, wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Bundesamtes für Zivilluftfahrt in 1070 Wien mit dem Ersuchen an die belangte Behörde übermittelt, dem unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich binnen zwei Wochen allenfalls vorhandene bezughabende Verwaltungsakten vorzulegen und mitzuteilen, ob und gegebenenfalls welche Akten oder Aktenteile vom sonst den Beteiligten zustehenden Einsichtsrecht auszuschließen sind.

Innerhalb derselben Frist steht es der belangten Behörde frei, eine Gegenschrift zu erstatten; diese ist in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.

Die belangte Behörde wird auch ersucht, innerhalb dieser Frist einen allfälligen Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung bekanntzugeben, wenngleich dies den unabhängigen Verwaltungssenat gemäß § 67d Abs.2 AVG nicht hindert, dennoch eine mündliche Verhandlung durchzuführen, wenn er dies für erforderlich erachtet.

Beilage Für den O.ö. Verwaltungssenat:

Dr. G r o f 6

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