Linz, 13.12.2010
E R K E N N T N I S
Der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich hat durch sein Mitglied Dr. Bleier über die Berufung des Herrn X, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, vom 24.8.2010, Zl. Agrar96-11-2008/PI, nach der am 13. Dezember 2010 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung und Verkündung, zu Recht erkannt:
I. Die Berufung wird im Schuldspruch abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis diesbezüglich bestätigt.
II. Von der Verhängung einer Strafe wird jedoch unter Anwendung des § 21 VStG abgesehen.
III. Es entfallen sämtliche Verfahrenskostenbeiträge.
Rechtsgrundlagen:
Zu I.: § 66 Abs.4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl.Nr. 51, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2009 - AVG, iVm § 21, § 24, § 51 Abs.1 und § 51e Abs.1 Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52, BGBl. I Nr. 153/2009 - VStG.
Zu II.: § 65 VStG.
Entscheidungsgründe:
1. Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land hat mit dem o.a. Straferkenntnis über den Berufungswerber wegen einer Zuwiderhandlung nach § 50 Abs. 1 iVm. § 21 Abs.3 Oö. Jagdgesetz, LGBI. Nr. 32/1964 iVm § 93 Abs. 1 lit.j iVm. LGBI. Nr. 67/2009, eine Geldstrafe von 600 Euro und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen verhängt, weil er es als Jagdleiter der Jagdgesellschaft X zu verantworten habe, dass der Abschussplan im genossenschaftlichen Jagdgebiet X zwischen 1. Mai 2007 und dem 31. Dezember 2007 nicht erfüllt wurde. Die im Bescheid der BH Linz-Land vom 18.04.2007, Agrar01-33-22-2007/PI, über die Genehmigung des Abschussplanes für das Jagdjahr 2007/2008 festgesetzten Abschusszahlen – die weder über- noch unterschritten werden dürfen – wurde bei einer genehmigten Abschusshöhe von 35 Böcken um 6 Stück, von 19 Altgeißen um 10 Stück, von 19 Schmalgeißen um 6 Stück, von 10 Bockkitz um 2 Stück, von 25 Geißkitzen um 5 Stück unterschritten, weshalb der Abschussplan nur zu 73 % erfüllt wurde.
2. Da sich in der Begründung des Straferkenntnisses im Ergebnis der wesentliche „Anzeigegutachtens“ zitiert findet, worauf der Schuldspruch vollumfänglich gestützt zu werden scheint, wird diese im gesamten Umfang wie nachfolgend dargestellt:
„Aufgrund der Feststellung des jagdfachlichen Amtssachverständigen vom 07.05.2008 wurde Ihnen die umseits genannte Verwaltungsübertretung zur Last gelegt. Der jagdfachliche Amtssachverständige führt in seiner Stellungnahme vom 07.05.2008 Nachstehendes aus: "Die Erhebung des Vegetationszustandes an den Vergleichs- und Weiserflächen im genossenschaftlichen Jagdgebiet X brachte in den letzten 6 Jahren nachstehende Gesamtbeurteilung: 2003: Gesamtbeurteilung II 2004: Gesamtbeurteilung III 2005: Gesamtbeurteilung III 2006: Gesamtbeurteilung II 2007: Gesamtbeurteilung I 2008: Gesamtbeurteilung II Bei der am 15.3.2007 durchgeführten gemeinsamen Begehung zur Erhebung des Vegetationszustandes an den Vergleichs- und Weiserflächen wurden insgesamt 3 Flächen besichtigt, wobei alle 3 der Stufe I zuzuordnen waren. Im Einzelnen ergab sich nachstehende Beurteilung: Verbissanteil: Beurteilungsstufe: V2: 8% I W1: 2% I W2: 6% I Obwohl die Gemeinde X nur ein Bewaldungsprozent von 7,42 % aufweist, konnte in diesem Jahr -natürlich auch im Zusammenhang mit dem milden und schneearmen Winter des Jahres 2006 - erstmals die Gesamtbeurteilung Stufe I erreicht werden. Im Erlass der Agrar- und Forstrechts-Abteilung, Agrar-480006/845-2007 vom 12.2.2007, über die Vorgangsweise im Jagdjahr 2007/2008 war unter Pkt.1 Folgendes wörtlich ausgeführt: "Bei l-er-Jagden, die (unter Umständen auch trotz einer Abschussplan unterschreitung) in dieser Stufe geblieben sind (oder sie erreicht haben), kann abhängig vom Erfüllungsgrad und von der tendenziellen Entwicklung des Verbisses eine Reduktion von bis zu 15 % des getätigten Abschusses vorgenommen werden. Dem generell anzustrebenden einvernehmlichen Vorgehen sollte besonders in den l-er-Revieren höchste Priorität eingeräumt werden, wobei übereinstimmende Vorstellungen der Grundeigentümer sowie der Jägerschaft bestmöglich zu berücksichtigen sind." Im Jagdjahr 2006/2007 wurde der vorgeschriebene Abschussplan von 128 Stück zur Gänze erfüllt. Dieser getätigte Abschuss gliedert sich nach Wildklassen wie folgt auf: Plan: erledigt: Böcke: 40 40 Altgeißen: 23 25 Schmalgeißen: 25 25 Bockkitze: 8 6 Geißkitze: 32 32 Daher wurde erlassgemäß der Abschussplan um 15 % reduziert und mit 108 Stück Rehwild festgelegt. In der Niederschrift über diese Begehung ist auch festgehalten, dass die Vertreter des Jagdausschusses mit einer Reduktion von 15% einverstanden sind. Die Jägerschaft hat gegen die Abschusshöhe starke Bedenken angemeldet. Entsprechend der Drittelregelung wurde der Gesamtabschuss von 108 Stück wie folgt festgelegt: Böcke: 35 Stück Altgeißen: 19 Stück Schmalgeißen: 19 Stück Bockkitze: 10 Stück Geißkitze: 25 Stück Im abgelaufenen Jagdjahr wurden nachstehende Stücke erlegt: Erfüllung: Böcke: 29 Stück 82% Altgeißen: 9 Stück 47% Schmalgeißen: 13 Stück 68% Bockkitze: 8 Stück 80% Geißkitze: 20 Stück 80% Die Abschusserfüllung betrug damit insgesamt nur 73 % und ist damit eines der niedrigsten Erfüllungsprozente von allen genossenschaftlichen Jagdgebieten des Bezirkes. Die Beurteilung der Vergleichs- und Weiserflächen erfolgte im heurigen Jahr am 17.3.2008 und erbracht nachstehendes Ergebnis: Verbissanteil: Beurteilungsstufe: V2 12% I W1: 0% I W2: 97% III Aufgrund der heurigen Einzelflächenbeurteilung ergab sich entsprechend den Erläuterungen zum Abschussplan die Gesamtbeurteilung II. Trotz des heuer wiederum sehr milden und schneearmen Winters mit dauernder Erreichbarkeit anderer beliebter Äsungspflanzen und der extrem langen und guten Äsungs- und Deckungsmöglichkeiten im landwirtschaftlichen Bereich, hat sich bei der Weiserfläche Nr. 2 der Verbissanteil von 6 % im Jahr 2007 auf 97 % im heurigen Jahr exorbitant erhöht. Im Erlass der Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Agrar-480006503-2008 vom 4. März 2008, über die Verordnung über den Abschussplan und die Abschussliste bzw. über die Vorgangsweise im Jagdjahr 2008/2009 ist unter anderem ausgeführt, dass bei einer Abschusserfüllung von weniger als 90% und gleichzeitiger Verschlechterung um eine Beurteilungsstufe bzw. bei Verbleib in Stufe II oder III neben der Erhöhung der Abschusszahlen für das kommende Jagdjahr auch ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten ist. Im genossenschaftlichen Jagdgebiet X hat die Vegetationsbeurteilung eine Verschlechterung um eine Beurteilungsstufe, nämlich von Stufe I auf Stufe II, erbracht. Zudem ergibt sich ein Erfüllungsprozent von lediglich 73%. Das ist eines der niedrigsten Erfüllungsprozente von allen genossenschaftlichen Jagdgebieten des Bezirkes. Die Bewertung des Lebensraumes anhand der Vergleichs- und Weiserflächen lässt zwar keinen Rückschluss auf die tatsächliche Bestandeshöhe, jedoch auf die Wirksamkeit der tatsächlichen Abschusshöhe zu. Im genossenschaftlichen Jagdgebiet X hat sich trotz eines ähnlich milden Winters wie im Vorjahr das Verbissprozent bei der Weiserfläche Nr. 2 dramatisch verschlechtert. Bei der getätigten Abschusshöhe ist der Lebensraum insbesondere im Bereich der Weiserfläche Nr. 2 extrem überbelastet. Daraus ist ableitbar, dass der Wildbestand demnach zu hoch ist und auch der Abschussplan erfüllbar hätte sein müssen. Auffallend und bemerkenswert ist auch der Umstand, dass der Abschuss bei den Böcken zu 82%, bei den Altgeißen nur zu 47%, bei den Schmalgeißen ebenfalls nur zu 68% und bei den Kitzen zu 80% erfüllt wurde. Da die Abschusserfüllung bei den Böcken am höchsten ist, liegt ein zumindest sehr stark trophäenorientiertes Abschussverhalten vor. Ein weiterer Hinweis für die objektive Erfüllbarkeit des Abschussplanes ergibt sich aus der zeitlichen Abfolge der Abschussdurchführung. Obwohl die Schusszeit für die Altgeißen bereits am 16. August beginnt, wurde im genossenschaftlichen Jagdgebiet Oftering das erste Stück erst am 20. September erlegt und insgesamt bis 2 Monate nach Beginn der Schusszeit, nämlich bis 16. Oktober, nur 6 Stück der vorgeschriebenen 19 Stück (31%) zur Strecke gebracht. In den restlichen 2,5 Monaten wurden überhaupt nur mehr 3 Stück Altgeißen erlegt. Bei den Kitzen wurde bis zum 16. Oktober ein Abschuss von 21 Stücken getätigt. Unter der Annahme, dass eine Altgeiß im Durchschnitt 1,5 Kitze geführt hat und der Tatsache, dass keinesfalls alle gesichteten Kitze erlegt wurden, hätte der vorgeschriebene Abschuss bei den Altgeißen jedenfalls erfüllt werden können. Diese Umstände deuten sehr stark darauf hin, dass der Grund für die mangelnde Abschusserfüllung mehr im nicht sehr ausgeprägten Abschusswillen als in einem zu geringen Wildstand zu suchen ist"
Die gegenständliche Verwaltungsübertretung wurde Ihnen mit der Aufforderung zur Rechtfertigung vom 21.05.2008 zur Last gelegt und Ihnen die Möglichkeit einer Rechtfertigung binnen 2 Wochen eingeräumt. Weitere wurde hinsichtlich der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen von folgenden Daten ausgegangen:
Einkommen: 1.800,- Euro
Vermögen: keines
Sorgepflichten: keine
In Ihrer Rechtfertigung vom 30.5.2008 brachten Sie Nachstehendes vor:
"Vorweg möchte ich ihnen mitteilen, dass seit meiner zehnjährigen Tätigkeit ais Jagdleiter, bei sehr stark ansteigenden Abschusszahlen im Jagdjahr 2007/2008 erstmalig der Abschuss trotz intensivster Bemühungen nicht erfüllt werden konnte.
Revierentnahme: 1998/99: Abschuss= 52 Stück, Fallwild= 22 Stück
2006/07: Abschuss= 128 Stück, Fallwild= 32 Stück
Fest steht, dass innerhalb von 7 Jahren der Abschuss im genossenschaftlichen Jagdgebiet von X um 146% angehoben wurde.
Das genossenschaftliche Jagdgebiet X hat ein Gesamtausmaß von 1350 ha. Der Waldanteil beträgt NUR 7,42 %. Auf Grund der Stadtnähe wird unser Revier nicht nur von ortsansässigen Naturnutzern sehr stark beunruhigt.
In unserem Jagdgebiet wird intensive Landwirtschaft betrieben (vermehrt Mais, Begrünungen usw.). Nach dem Abernten der Felder tritt ein Ernteschock ein, Äsung und Deckung für das Wild ist nur mehr in geringem Ausmaß vorhanden. Spaziergeher, Jogger und Nordicwalker sind insbesondere im Herbst unterwegs. Das Rehwild hat dadurch enormen Stress und wird von einem Ort zum anderen gehetzt.
Im Spätherbst und Winter, aber auch im Frühjahr, hält sich Rehwild vermehrt in den Waldflächen auf. Dadurch kommt es unweigerlich zu einem Verbiss der Pflanzen.
Nach meiner Ansicht müsste für Jagden, die einen so geringen Waldanteil wie unser Revier aufweisen, die Abschussplanverordnung anders ausgelegt werden wie in Revieren mit großen Waldflächen.
Die Weiserfläche mit der Beurteilung in Stufe Hl liegt in meinem Revierteil Seit Jahren bin ich bemüht durch Schwerpunkt- u. Intervallbejagung das Wild von diesen Flächen fern zu halten. In den letzten 5 Jahren habe ich auf einer Fläche von ca. 100 ha 73 Stück Rehwild erlegt. Dazu kamen noch 11 Stück Fallwild, macht in Summe 84 Stück. D.h. der jährliche Abschuss beträgt auf dieser Fläche 17 St/100 ha.
Heuer war die warme Witterung die Ursache, dass die Knospen der Ahornpflanzen schon bald ausgetrieben haben. Dadurch stellten sie eine beliebte Äsung für das Rehwild dar und auf der kleinen Waldfläche von ca. 300 m2 können auch einige wenige Rehe in relativ kurzer Zeit viele Knospen als Nahrung aufnehmen. Da sich in diesem Gebiet die Weiserfläche befindet, kam bei der Begehung eine Beurteilung der Stufe III heraus. Kein Jäger ist in der Lage den tatsächlichen Wildbestand in seinem Revier genau zu ermitteln. Es beruht alles auf Schätzungen und Annahmen. Zum Vorwurf dass mit dem Abschuss der Altgeißen erst am 20. September begonnen wurde und nicht, wie laut Schonzeitenverordnung am 16. August, möchte ich folgendes festhalten: Für jeden weidgerechten Jäger muss der Grundsatz gelten, dass beim Abschuss von Herbstrehen (Altgeißen und Kitzen) immer zuerst das Kitz vor der Geiß erlegt wird. Am 16. August sind die Kitze großteils noch schwach im Wildbret und werden teilweise vom Wildbrethändler nur zu einem ganz geringen Pauschalpreis angekauft. Aus diesem Grund wurde unter anderem mit dem Abschuss von weiblichem Wild noch zugewartet Zu dem Vorwurf des "trophäenorientierten Abschussverhaltens" möchte ich folgendes bemerken: Im Jagdjahr 2007/08 wurde der Bockabschuss nur mit 82% erfüllt. Viele Nichtjäger machen uns den Vorwurf, dass wir vorrangig männliche Stücke (Trophäenträger) erlegen und das weibliche Wild vernachlässigen. Wenn das so wäre, hätten wir alles daran gesetzt, zumindest den Bockabschuss zu 100% zu erfüllen. Da wir den Abschuss nur zu 82% bei den Rehböcken erfüllen konnten, zeigt, dass sie nicht mehr vorhanden sind. D. h. der Wildstand wird zu hoch angeschätzt. Trotz großer Bemühungen aller Jäger im genossenschaftlichen Jagdgebiet von X, konnten wir nur 47% Altgeißen und nur 68% Schmalgeißen erlegen. Die Erfüllung bei den Kitzen lag bei 80%. Dies führen wir darauf zurück, dass wir im vorigen Jagdjahr 53 Stk. Schmalgeißen erlegt haben. Dazu kamen noch 7 Stk. Fallwild. Wir haben immer versucht, gerade beim weiblichen Wild den Abschuss zu erfüllen. Auf Grund des zurückgegangenen Wildstandes ist dies nicht mehr möglich!!!!! Wie bereits festgehalten gibt es in unserem Jagdgebiet sehr viele Maisfelder die im Herbst dem Wild gute Deckung bieten. Durch die Beunruhigung der vielen Naturnutzer zieht das Wild erst in der Dämmerung und während der Nacht zu Äsung aus. Eine Bejagung ist dadurch nur sehr schwer (bis zur Ernte fast nicht) möglich. Verweisen möchte ich noch darauf, dass ich bei der Abschussplanerstellung für das Jagdjahr 2007/08 bei der Begehung bereits starke Bedenken geäußert habe, dass der hohe vorgeschriebene Abschuss nicht mehr erfüllt werden kann. Diese Bedenken wurden von der Behörde nicht wahrgenommen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass zwischen dem Jagdausschuss und der Jägerschaft im genossenschaftlichen Jagdgebiet X ein gutes Klima herrscht und seitens der Grundbesitzer keinerlei Klagen über einen hohen Wildstand im Raum stehen. Sehr geehrte Damen und Herren, den von Ihnen uns angelasteten nicht vorhandenen Abschusswillen möchte ich auf das energischste zurückweisen und Sie bitten, die von mir angeführten Gründe zu berücksichtigen: SEHR STARK ZURÜCKGEGANGENER WILDBESTAND (ständig steigende Abschusszahlen) SEHR GERINGER WALDANTEIL (NUR 7,42%) STÄNDIG MEHR WERDENDE BEUNRUHIGUNG DURCH ANDERE NATURNUTZER" Zu Ihrer Rechtfertigung vom 30.05.2008 nahm der jagdfachliche Amtssachverständige mit Schreiben vom 13.08.2008 wie folgt Stellung: "Im genossenschaftlichen Jagdgebiet X wurde der Abschuss im Zeitraum 1998 bis 2006 von 52 Stück auf 128 Stück angehoben. Diese Zunahme des Abschusses innerhalb von 7 Jahren um 146 % wird zwar auf den ersten Blick als sehr hoch erachtet. Einen tatsächlichen Vergleich über die Abschusshöhe in den einzelnen genossenschaftlichen Jagdgebieten lässt jedoch nur der Abschuss in Stück/100 ha zu. Dieser betrug im Jagdjahr 2006/2007 bei einem Abschuss von 128 Stück 10,5 Stück/100 ha. Trotz des massiven Anstiegs um 146 %, liegt der Abschuss im genossenschaftlichen Jagdgebiet X im Jagdjahr 2006/2007 noch deutlich unter anderen genossenschaftlichen Jagdgebieten. GJ Eggendorf: 13,5 Stück/100 ha GJ Hofkirchen: 11,0 Stück/100 ha GJ Kematen: 13,6 Stück/100 ha GJ Neuhofen: 12,2 Stück/100 ha GJ Niederneukirchen: 11,2 Stück/100 ha GJ St. Marien: 12,6 Stück/100 ha GJ Wilhering: 15,9 Stück/100 ha Zu dem angeführten geringen Waldanteil, der intensiven Landwirtschaft und dem damit verbundenen Ernteschock, der intensiven Freizeitnutzung und dem dadurch vermehrten Verbiss auf Waldflächen ist Folgendes festzuhalten: Für die Habitatqualität eines Reviers sind neben der Beunruhigung vorwiegend Deckungs- und Äsungsmöglichkeiten von Bedeutung. Diese Äsungs- und Deckungsmöglichkeiten werden auf landwirtschaftlichen Kulturen sowie in unterschichtreichen Waldflächen geboten. Nach dem Abernten der Felder können durch die Anlage von Winterbegrünungen und anderen Lebensraum verbessernden Maßnahmen die Deckungs- und Äsungsmöglichkeiten im Herbst und Winter entscheidend verbessert werden. Vielfach sind jedoch, so wie auch in X, die Jägerschaft bzw. die bäuerlichen Jäger nicht bereit, diese Maßnahmen umzusetzen. Gemeinden mit einem sehr hohen Ackerflächenanteil haben daher deutlich bessere Möglichkeiten von Lebensraum verbessernden Maßnahmen, wie jene mit hohen Grünlandanteil. Bei der derzeitigen Nutzung des Grünlandes - 3- bis 4-malige Mahd mit anschließender Gülleausbringung - wird das Rehwild die überwiegende Zeit ausschließlich in Waldflächen gedrängt. Weiters ist in der Stellungnahme ausgeführt, dass der Jagdleiter seit Jahren bemüht war, durch Schwerpunkt- und Intervallbejagung das Wild von der Weiserfläche mit der Beurteilungsstufe III fernzuhalten. Aus fachlicher Sicht ist dazu festzustellen, dass die Intervall- bzw. Schwerpunktbejagung völlig unterschiedliche Jagdstrategien darstellen. Sie unterscheiden sich in Ziel, Maßnahme, Flächenbezug, Zeitbezug, Verteilung der Bejagungsintensität und Bejagungsphasen. Bei einer Vermischung von beiden Jagdstrategien ist daher die gewünschte Zielerreichung nicht oder kaum möglich. Die in der Stellungnahme angeführte Ursache - nämlich die warme Witterung - wodurch die Knospen der Pflanzen schon bald ausgetrieben haben, dürfte auch kein allein spezifisches Problem des genossenschaftlichen Jagdgebietes X sein und stellt allgemein auch keine nachvollziehbare Begründung dar. Auch der vorvergangene Winter war extrem mild und schneearm und hätte daher auch zu dieser Auswirkung führen müssen. Den Ausführungen über die Unmöglichkeit der Ermittlungen des tatsächlichen Wildbestandes und dass daher alles auf Schätzungen und Annahmen beruhe, ist aus fachlicher Sicht hundertprozentig beizupflichten. Daher wird auch im Rahmen der Abschussplanverordnung als Gradmesser für die Veränderung nicht der tatsächliche Wildstand, sondern die Wirksamkeit der tatsächlichen Abschusshöhe zugrunde gelegt. Bezüglich des trophäenorientierten Abschussverhaltens wird nochmals festgestellt, dass die Abschusserfüllung bei den Böcken 82 % betragen hat und dieses Erfüllungsprozent das höchste von allen Wildklassen darstellt. Zu den Ausführungen über die Möglichkeit der Abschusserfüllung bei den weiblichen Stücken wird nochmals darauf hingewiesen, dass insgesamt 28 Kitze erlegt wurden. Unter der Annahme, dass eine Altgeiß im Durchschnitt 1,5 Kitze geführt hat und der Tatsache, dass keinesfalls alle gesichteten Kitze erlegt wurden, hätte der vorgeschriebene Abschuss bei den Altgeißen jedenfalls erfüllt werden können. Nach der Jagddatenbank sind im vorigen Jahr nur 25 Stück Schmalgeißen und nicht wie in der Stellungnahme ausgeführt, 53 Stück erlegt worden. Zusammenfassend wird nochmals festgehalten, dass aufgrund der Umstände der Grund für die mangelnde Abschusserfüllung, insbesondere bei den weiblichen Stücken mehr im nicht sehr ausgeprägten Abschusswillen als in einem zu geringen Wildstand zu suchen ist." Die Stellungnahme des jagdfachlichen Amtssachverständigen wurde Ihnen mit Schreiben vom 18.02.2009 zur Kenntnis gebracht und wurde Ihnen die Möglichkeit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme binnen 2 Wochen, gerechnet ab Zustellung dieser Verständigung, eingeräumt. In Ihrer abschließenden Stellungnahme vom 02.03.2009 brachten Sie Nachstehendes vor: "Herr HR Dipl. Ing. X führt in seiner ersten Beanstandung gegen die GJ X eine scheinbar niedrige Abschusskennzahl von 10,5 Stück Rehwild/100 ha für das Jagdjahr 2006/07 an, und vergleicht diese dann willkürlich mit anderen GJen- z.B. auszugsweise GJ Hofkirchen: 11,0 Stück/100 ha oder GJ Wilhering: 15,9 Stück/100 ha. Die Maßstäbe für einen solchen Vergleich bleiben unbegründet, sind aber sicherlich hintertragenswürdig (z.B. Waldanteil in Prozent, etc.). Ein Vergleich mit GJen, die in einem offensichtlichen, geografischen Naheverhältnis zu X stehen - GJ Hörsching, GJ Pasching, GJ Marchtrenk, GJ Holzhausen - wird unterlassen. Ein solcher würde die Leistung der Jägerschan X in einem besseren Licht erscheinen lassen. Den getätigten Vorwurf, keine lebensraumverbessernden Maßnahmen (Deckungs- und Äsungsmöglichkeiten, insbesondere im Herbst nach dem Ernteschock) in X umzusetzen, weise ich entschieden zurück - ebensolche Flächen wurden und werden nachweislich in einem ordentlichen Ausmaß angelegt. Darüber hinaus wurden von der Jägerschaft vor einigen Jahren zwei Hecken mit einer Länge von