Auftraggeberin / Auftraggeber | Holding Wels GmbH |
Bezeichnung Vergabeverfahren | Messehalle 21, Leichtmetallarbeiten (Gewerk 29) |
Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung |
Zuschlagsentscheidung |
Datum der Bekanntmachung | 27. Dezember 2013 |
Präklusionsfolgen
Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.