Unabhängiger Verwaltungssenat
des Landes Oberösterreich
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Hilfestellung zur Suche

Die Abfrage bietet die Möglichkeit, über die Aktenzahl, das Entscheidungs (=Erkenntnis)datum oder ein Sachgebiet oder durch die Eingabe eines oder mehrerer Suchbegriffe die Entscheidungen des Oö. Verwaltungssenats abzurufen.

 

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Aktenzahl

In dieses Feld muss nur (falls bekannt) die sechs-stellige Aktenzahl des UVS eingetragen werden.

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Erkenntnisdatum

Das Erkenntnisdatum ist gegliedert in je ein Fenster für Tag, Monat und Jahr, wobei die Auswahl über die Schaltfläche rechts im jeweiligen Fenster aufgerufen wird.
Es genügt die Angabe von Tag oder Monat oder Jahr. Auch die Kombination von Tag und Monat, Tag und Jahr oder Monat und Jahr ist möglich. Die Datumsangabe ist aber nicht unbedingt erforderlich.

Die Suche nach Aktenzahl und Erkenntnisdatum erfolgt nicht im Volltext und ist daher sehr genau.

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Sachgebiet

Soll sich das Ergebnis einer Abfrage auf einen bestimmten Bereich der Zuständigkeit des Oö. Verwaltungssenats beziehen, so besteht die Möglichkeit, ein entsprechendes Sachgebiet nach der aufscheinenden Liste auszuwählen.
(*) Bitte beachten Sie jedoch , daß Änderungen der Zuordnung zu einem Sachgebiet durchgeführt worden sind oder Sachgebiete neu geschaffen (untergliedert) wurden:
So erfolgte mit Beginn 1995 eine generelle Umstellung, sodass Erkenntnisse bis einschließlich 1994 betreffend Arbeitnehmerschutzangelegenheiten sowie Wirtschaftsrecht unter Gewerberecht, Forstrecht sowie Jagd- und Fischereirecht unter Agrarrecht, Natur- und Landschaftsschutz sowie Umweltrecht unter Baurecht, Parkgebührengesetz unter Verkehrsrecht und Polizeirecht unter Öffentl. Sicherheitswesen zu finden sind. Das Sachgebiet Sicherheitspolizeigesetz enthält nur entsprechende Beschwerden, Strafsachen sind dem Öffentl. Sicherheitswesen zugeordnet.

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Suche nach Normen (Paragraphen)

Im Fenster Gesetz ist entweder die Abkürzung der Kurztitel oder der volle Titel bzw. ein Teil davon mit Platzhalter "*" einzutragen. Da eine Volltextsuche keine Suche in einer Datenbank (wie z.B.: RIS) ist, tritt bei der Abfrage nach Gesetzen und Paragraphen das Problem auf, daß durch verschiedene Schreibweisen (zB.: O.ö. NSchG, Oö. NSchG, NSchG; Art. 1, Art.1, Art1; Z. 1, Z 1, Z1), bei der Anzahl der gefundenen Dokumente unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden. Es wird daher geraten, bei einem unbefriedigenden Suchergebnis eine Suche mit geänderten Schreibweisen zu wiederholen. Bei Landesgesetzen kann die Bezeichnung "Oö" gänzlich weggelassen werden.

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Allgemeines

Allgemeines: Werden bei einer Abfrage in die Fenster "Normen" bzw. "Suchworte" Eintragungen gemacht, so erscheinen die gefundenen Dokumente in der Trefferliste mit dem Zusatz "mit Treffermarkierung anzeigen". Jedes dieser Dokumente kann nunmehr mit Treffermarkierung oder in normaler Ansicht, ohne Treffermarkierung, angesehen werden. Bei der Anzeige mit Treffermarkierung kann mit den vor und nach den gekennzeichneten Suchbegriffen befindlichen Pfeilen nach vor (>>) oder zurück (<<) zur vorherigen oder nächsten Fundstelle gesprungen werden. Zurück zur Trefferliste kommt man mit dem Button "Trefferliste" am linken Rand. Und wieder zur Abfragemaske zu gelangen, muss man das "gelbe Dreieck" am Ende der Trefferliste anklicken.

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Hinweis

Sollte es nicht anders angegeben sein, werden jene Dokumente gefunden, welche den von Ihnen eingegebenen Suchbegriff als ganzes Wort enthalten.

Einige Beispiele, wie Sie Suchabfragen formulieren können:

Sollte das Suchergebnis nicht Ihren Erwartungen entsprechen, versuchen Sie bitte, die Suche anders zu formulieren.

HINWEIS: Bestimmte Entscheidungen sind mit einer Beschlagwortung versehen, die Suchbegriffe bzw. Hinweise enthält, die im eigentlichen Entscheidungstext nicht vorkommen (zB Überbegriffe, Synonyme, Verweise, wissenschaftl. Kriterien oder sonstige Deskriptoren).

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