Hier werden Einleitungen von Nachprüfungsverfahren und Anberaumungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 18 Abs.1 und 4 Oö. VergRSG 2006, die in die Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich fallen, veröffentlicht.
Hinweis auf Präklusionsfolgen (Verlust der Parteistellung im Nachprüfungsverfahren):
Unternehmerinnen bzw Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig betroffen sein können, haben Parteistellung im Nachprüfungsverfahren. Sie verlieren die Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab der Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Mündliche Verhandlungen
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Verfahrenseinleitung
Folgende nicht offenkundig unzulässige Nachprüfungsanträge wurden beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingebracht.Mehr Informationen über Verfahren ...