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VwSen-100097/3/Fra/Ka

Linz, 01.05.1996

VwSen - 100097/3/Fra/Ka Linz, am . Mai 1996 DVR.0690392 - & Renate TRNKA, geb.04.08.1958, Gerling 10, 4112 Rottenegg; Straferkenntnis wegen Übertretung der StVO 1960 - Berufung An die Abteilung Verkehr Der O.ö. Verwaltungssenat übermittelt beiliegenden Strafakt zuständigkeitshalber mit dem Ersuchen um Entscheidung.

Es darf darauf hingewiesen werden, daß die erste Verfolgung (Strafverfügung vom 20. November 1990) noch vor dem 1. Jänner 1991 gesetzt wurde und das Verfahren nach der vor diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu Ende zu führen ist.

Abgabenachricht wurde erteilt.

Beilage: Akt Für den O.ö. Verwaltungssenat:

Dr. F r a g n e r

Frau Renate Trnka Gerling 10 4112 Rottenegg Sehr geehrte Frau Trnka! Es darf Ihnen mitgeteilt werden, daß zur Behandlung Ihrer Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 31. Juli 1991, VerkR 96/5513/1990/Stei/Ha, die O.ö. Landesregierung, Abteilung Verkehr, Fabrikstraße 32, 4020 Linz, zuständig ist. Der diesbezügliche Strafakt wurde daher an diese Behörde weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen Für den O.ö. Verwaltungssenat:

Dr. F r a g n e r 6

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