Unabhängiger Verwaltungssenat
des Landes Oberösterreich
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VwSen-252164/14/Lg/Ba

Linz, 16.10.2009

 

 

E r k e n n t n i s

 

 

Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich hat durch sein Mitglied Dr. Ewald Langeder nach der am 8. Oktober 2009 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Berufung des X gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 11. Mai 2009, Zl. 0032901/2008, wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungs­gesetzes 1975 (AuslBG) zu Recht erkannt:

 

 

I.       Die Berufung wird dem Grunde nach abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis insoweit bestätigt. Die Geldstrafen werden jedoch auf drei Mal je 500 Euro und die Ersatzfreiheitsstrafen auf drei Mal je 17 Stunden herabgesetzt. Der Spruch des angefochtenen Straferkenntnisses ist dahingehend zu korrigieren, dass auf Seite 1 statt "0." "1." und statt "1." "2." zu setzen ist.

 

II.     Ein Beitrag zu den Kosten des Verfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat ist nicht zu leisten. Der Beitrag zu den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens ermäßigt sich auf drei Mal je 50 Euro.

 

 

Rechtsgrundlagen:

Zu I: § 66 Abs. 4 Allgemeines Verwal­tungsverfahrens­gesetz 1991 – AVG, BGBl.Nr. 51/1991 idgF iVm §§ 16 Abs.2, 19, 20, 24 und 51 Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl.Nr. 52/1991 idgF;

zu II: §§ 64 ff VStG.

 

 

Entscheidungsgründe:

 

1.  Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden über den Berufungswerber drei Geldstrafen in Höhe von je 1.000 Euro bzw. drei Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von je 33 Stunden verhängt, weil er am 28.5.2008 auf der Baustelle X die mongolischen Staatsangehörigen X, beschäftigt habe, ohne dass die für eine legale Ausländerbeschäftigung erforderlichen arbeitsmarktrechtlichen Papiere vorgelegen seien.

 

Begründend wird auf den Strafantrag des Finanzamtes X vom 6.6.2008, die Aufforderung zur Rechtfertigung vom 4.11.2008 und Rechtfertigungen des Berufungswerbers Bezug genommen.

 

Der im Spruch dargestellte Sachverhalt sei aufgrund der Aktenlage sowie des Ergebnisses des durchgeführten Beweisverfahrens erwiesen.

 

2. In der Berufung wird dagegen vorgebracht:

"Ich berufe in offener Frist gegen den Bescheid vom 11 05 09 mit GZ0032901/2008 des Bezirksverwaltungsamtes LINZ

Ich beantrage die Einstellung des Verfahrens gegen mich, ist dies nicht möglich, erwarte und begehre ich zur Verdeutlichung des mir angelasteten Tatbestandes im Straferkenntnis folgende Abänderungen:

1.     Ich beantrage die Abänderung des Punktes Strafhöhe mit dem deutlichen Hinweis auf meine pünktliche und genaue Erfüllung der Forderungen der Behörde bezüglich meiner Mitwirkung an der Feststellung der Einkommensverhältnisse und Familienverhältnisse.

2.     Ich beantrage im Punkt Tatbeschreibung die Begriffe 'in einem versicherungspflichtigen Dienstverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit' ersatzlos zu streichen

3.     Der Punkt Begründung habe wie folgt zu beginnen:

Sie behaupten:

Sie haben in den Jahren vor 2006 bereits zwei Mal erfolglos versucht von Personalleasingfirmen (einer Gemeinnützigen und EUROJOBS) Personal zu leasen und seien jedesmal mit der Begründung abgelehnt worden, da 'Vermietung und Verpachtung' keine Firma im herkömmlichen Sinn ist und Personal nur an Firmen verleast werden kann. Im April 2006 baten Sie im Rahmen einer Vorsprache beim AMS um Vermittlung einer Arbeitskraft. Dies wurde abgelehnt. Sie erhielten nicht nur die sinngemäße Antwort, dass sie für Vermietung und Verpachtung Arbeitskräfte weder beschäftigen noch anmelden dürfen (ausgenommen Hausmeister und Hausverwalter). Daher sei auch eine Vermittlung unzulässig. Begründet wurde dies damit, dass Sie über keinen Gewerbeschein verfügen. Zusätzlich musste Sie noch dazu eine saftige Belehrung über sich ergehen lassen, dass Sie Ihre Arbeiten von Firmen erledigen lassen sollen. Eine Unterstützung von Freunden sei jedoch möglich. Aufgrund der vorhergegangenen Ablehnungen der Leasingfirmen fanden Sie an der Ablehnung des AMS nichts Außergewöhnliches. Als Folge stützten Sie Sich auf die Unterstützung von Freunden, Bekannten und Verwandten ab. So ließen Sie Sich auch am 28 05 08 beim Gerüstabbau im Haus X von mehreren Freunden unter ihnen den in der Tatbeschreibung angeführten 3 ausländischen Freunden unterstützen.

4.     Ich beantrage eine zusätzliche Aussage, ob die am AMS mir gegenüber gemachten Aussagen rechtskonform waren oder nicht. Auch dann, sollte amtlicherseits als erwiesen erkannt werden, dass sie nicht gemacht wurden.

5.     Die ersatzlose Streichung der Aussage 'Erst später bedienten Sie sich der 3 Arbeiter'

6.     Ich beantrage im Sinne der Akteneinsicht, die Übersendung der Kopien jener Maßnahmen, die die erkennende Behörde gesetzt hat, um meine Erklärungen schlüssig nachvollziehbar zu machen.

 

Begründung:

zu 1.:

Ich glaube Sie haben ein Problem mit meinem Schreibstil. Dies wird nachgewiesener Maßen durch folgenden Umstand manifestiert: Sie schreiben im Straferkenntnis unter dem Punkt Begründung / Strafhöhe: Da Sie Ihre Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse nicht bekanntgegeben und an deren Feststellung nicht mitgewirkt haben, wurden Sie als durchschnittlich eingeschätzt. Meinem Wissen nach habe ich im Schreiben vom Nov 2008 alle ihre diesbezüglichen behördlichen Fragen genauestens und offen beantwortet und noch dazu eine Kopie des damals letztgültigen Einkommensteuerbescheides übersandt. Um Ihnen Ihre schwere Arbeit zu erleichtern, lege ich nochmals das Schreiben vom November 2008 bei und habe die betreffende Passage „geheadlinert".

 

Zu 2.:

Sie schreiben in der Tatbeschreibung von persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit. Das trifft möglicherweise auf Mitarbeiter zu, jedoch nicht auf Freunde, denn diese sind in jeder Hinsicht freie Menschen in jeder Hinsichtlich.

 

Zu 3.:

Wie aus den Schreiben vom 19 02 09 und 15 04 09 für Jedermann deutlich hervorgeht, liegt der Grund oder die Ursache für meine jetzige Misere einerseits in der 2 maligen Nichtgestellung von Arbeitskräften durch Leiharbeitsfirmen, was man mir als unbescholtenen Bürger dieser Republik im Rahmen der freien Beweiswürdigung, die es auch im Verwaltungsstrafverfahren gibt, glauben kann oder nicht. Richtig ist, dass es für ein geführtes Telefonat schwer Zeugen auffindbar sind.

Andererseits, was vorrangig ist, habe ich im April 2006 im Rahmen einer Vorsprache beim AMS um Vermittlung einer Arbeitskraft gebeten. Ich erhielt die sinngemäße bekannte Antwort, dass ich für Vermietung und Verpachtung keine Arbeitskräfte beschäftigen und anmelden darf (ausgenommen Hausmeister und Hausverwalter und für beide ist kein Bedarf). Daher ist eine Arbeitskräftevermittlung nicht zulässig und nicht durchführbar. Begründet wurde dies, weil ich über keinen Gewerbeschein verfüge. Zusätzlich musste ich noch dazu eine saftige Belehrung über mich ergehen lassen, dass ich gefälligst meine Arbeiten von Firmen erledigen lassen solle. Eine Unterstützung von Freunden sei aber möglich. Diese Aussagen sind schlüssig nachvollziehbar und nachweisbar, weil ich zum Glück von meiner Gattin begleitet wurde, deren noch nicht erfolgte zeugenmäßige Einvernahme ich im Bedarfsfall, um den Ablauf schlüssig nachvollziehbar machen zu können, beantrage.

Rekonstruktionen ergaben, dass o.a. Vorgang vermutlich am Gründonnerstag 2006 stattgefunden hat. Dass sich im AMS keiner an eine derartige Auskunft erinnern kann, ist u.a. wegen der großen Zahl an Beratungen verständlich. Dass der Ablauf so stattgefunden hat, beweist schlüssig nachvollziehbar zusätzlich die Tatsache, dass am AMS von mir kein 'Suchantrag' aufgenommen wurde.

Dass die Auskunft des AMS nicht so fehlgeleitet war, zeigte mir folgendes Erlebnis: Am 19 05 09 um 1140 Uhr wurde ich wiederum Opfer einer KIAP- Überprüfung. Der Beamte der KIAP X mit der Dienstnummer, der als einziger bereit war, sich mir gegenüber auszuweisen, sagte mir sinngemäß (ziemlich wörtlich): Ob und was Sie und Ihre Freunde hier arbeiten geht mich nichts an!

 

Zu 4.:

Ich bitte daher, auch wegen des o.a. Satzes des KIAP-Beamten um eine Aussage, ob die am AMS mir gegenüber gemachten Aussagen rechtskonform waren oder nicht.

Im Vertrauen auf die Rechtskonformität dieser Aus­sagen stimmte ich meine weitere Handlungsweise ab.

Das soll mich jetzt jede Menge Geld und allem voran meine Unbescholtenheit kosten. Für mich war die Aussage um so unverständlicher, da ich in den 90er Jahren bereits einen Mitarbeiter angemeldet hatte. Da es sich damals einen ausländischen Staatbürger handelte, war hierfür sogar die Billigung des damaligen Arbeitsamtes nötig. Aber was soll man als kleiner unbedeutender Österreichischer Staatsbürger ohne mächtige Freunde schon gegen einen solchen Moloch, wie das AMS ausrichten.

Die Feststellung des rechtlichen Status der Aussage des AMS vom April 2006 hat für mich weitreichende Folgen. Denn vor dem nächsten Gang zum AMS mit der Bitte um Vermittlung einer Arbeitskraft möchte ich Rechtssicherheit haben, nicht noch einmal dort so derartig erniedrigt und mit dem sprichwörtlichen 'nassen Fetzen davongejagt' zu werden. Hätten AMS, KIAP und die erkennende Behörde recht, würde es zu einem 'Strafenperpetuum mobile' ungeahnten Ausmaßes führen (In der Mitte dieses Karussells stehe ich als Bürger). Auch glaube ich aufgrund der Aktenlage, dass man glauben könnte, dass es Absprachen zwischen den 3 Stellen geben könnte, die der gegenseitigen Arbeitsplatzsicherung und der Maximierung des Strafertrags dienen könnten.

 

zu 5.:

Ich habe den Satz so nie geschrieben, die Worte sind aus dem Zusammenhang gerissen und es war auch nie so gemeint, sondern wie folgt: Ich habe mich von Freunden unterstützen lassen. Für jede Unterstützung muss ich seither Arbeitskollegen, ehemalige Arbeitskollegen, Verwandte, Freunde und Bekannte im wahrsten Sinn des Wortes anschnorren. Des weiteren muss ich mich die Entscheidung des AMS (Das AMS sagte, dass ich .......) bei jeder Schnorrtour aufs"

 

Der Berufung beigelegt ist (im Akt ebenfalls unvollständig) das Schreiben des Berufungswerbers vom 6.11.2008.

 

3. Aus dem Akt ist ersichtlich:

 

Dem Akt liegt der Strafantrag des Finanzamtes X vom 6.6.2008 bei. Danach seien die gegenständlichen Ausländer beim Abbau von Baugerüst ohne arbeits­marktrechtliche Genehmigungen betreten worden.

 

Beigelegt ist eine mit dem Berufungswerber aufgenommene Niederschrift vom 28.5.2008. Darin ist festgehalten:

 

"F: Wie kommen Sie zu den Asylwerbern X, X und X?

A: Hr. B war der Freund meiner älteren Tochter bis vor ca. 2 Jahren, wir haben seither noch Kontakt, die anderen kenne ich über ihn.

F: Was taten die Asylwerber auf Ihrer Baustelle?

A: Ich renoviere gerade das Obj. und die 3 halfen mir beim Gerüst abbauen.

F: Seit wann haben die 3 Pers. geholfen?

A: Seit Heute 08:30 h.

F: Wie lange wäre die Aushilfe geplant gewesen?

A: Bis ca. 12:00 – 12:30 h.

F: Wurde eine Bezahlung vereinbart?

A: Ja, € 6,- pro Stunde.

F: Wollen Sie noch etwas angeben?

A: Ich bedaure mein Handeln und habe dieses nur getan, weil der Bescheid f. d. Gerüst am 31.05.08 ausläuft."

 

Dem Strafantrag liegen ferner die von den Ausländern ausgefüllten Personenblätter bei. Darin gaben diese an, seit 28.5.08 ab 8:30 Uhr als Helfer für einen Lohn von 6 € pro Stunde beschäftigt zu sein. Als Ende der Arbeitszeit ist 12:30 Uhr angegeben.

 

Zur Rechtfertigung aufgefordert, äußerte sich der Berufungswerber mit Schreiben vom 6.11.2008 wie folgt:

 

"Hochgeehrter Herr X!

 

Ich bekenne mich bezüglich der mir angelasteten Verwaltungsübertretung, dass ich mich von 3 ausländischen Freunden unterstützen ließ, als alleinschuldig. Ich bin schuldeinsichtig und reumütig, wie schon aus der höchstwahrscheinlich bei Ihnen aufliegenden Niederschrift hervorgeht. Ich bin deshalb alleinschuldig weil anlässlich einer Steuerprüfung 2007 beiliegender Vertrag mit dem Miteigentümer vereinbart werden musste, der wohl steuerrechtlichen Zwecken dient, jedoch die Kompetenzen eindeutig absteckt. Außerdem war nur ich auf der Baustelle und die Miteigentümerin ging ihrer unselbständigen Arbeit nach.

 

Zur Strafbemessung bitte ich folgendes zu berücksichtigen:

Schuldeingeständnis und -einsieht; Reue, und mein geringes Gehalt. Mein letztgültiger Einkommenssteuerbescheid wirft unter dem Begriff Einkommen, was in diesem Fall ein Bruttoeinkommen, darstellt, ein Minus von 1099€ aus (siehe Beilage Einkommensteuerbescheid). Ich bin für meinen Sohn, der die Schule besucht, sorgepflichtig. Ich bitte daher um eine milde Bestrafung, wenn möglich einen Verweis.

Weiter bitte ich um rasche Abwicklung des Verfahrens, um wieder zum Alltag übergehen zu können."

 

In einer Stellungnahme des Finanzamtes X vom 9.1.2009 wird darauf hingewiesen, dass die Beschäftigung der gegenständlichen Ausländer zugegeben wurde. Die Fortsetzung des Verwaltungsstrafverfahrens wird daher beantragt.

 

Mit Schreiben vom 19.2.2009 nahm der Berufungswerber wie folgt Stellung:

 

"Hochgeehrter Herr X!

 

Wie aus den mir zugegangenen Unterlagen hervorgeht, ist eine Stellungnahme von mir abzugeben. Da ich dem Schreiben des Finanzamtes fast ausschließlich Namen und Geburtsdaten entnehme, kann ich zu diesen Tatsachen nur soviel sagen, dass ich nicht weiß, ob und in wie weit diese richtig sind. Der dort so nebenbei erwähnte Strafantrag der Finanz wird sicher nach 'guter Väter Verwaltungssitte' dem Datenschutz unterliegen, sonst hätte ihn mir die Behörde, die Bürgern angebliches Fehlverhalten nachzuweisen hat, ja nicht wissentlich vorenthalten. Unwissenheit oder Fehler darf ich annehmen, kann es gerade bei so einer Behörde nicht geben.

 

Da das oben Angeführte höchst wahrscheinlich nicht das Geforderte ist, kann ich mangels neuer Vorhalte nur in Ergänzung zu dem Bisherigen Stellung nehmen und komme der Aufforderung auftragsgemäß innerhalb offener Frist wie folgt nach:

 

Vorweg zu meiner Person: Ich bin von Beruf Offizier des Österreichischen Bundesheeres (letzer Arbeitsplatz; Erlassung der logistischen Grundlagen für den Inlandsdienstbetrieb) und zog mir aus unerklärlichen Gründen eine Psoriasis (Schuppenflechte) zu, die Gelenke und damit die Bewegungsfähigkeit schubartig zeitweise beeinträchtigt, die sich schubweise verschlechtert und mit dauernder Gelenksentzündung (Arthritis) einhergeht. Ich konnte nur mehr mit Mühe mein Büro im 2. Obergeschoß der X in X erreichen. Ich weiß, dass ich mich an einem nicht sehr fernen Tag nur mehr unter unendlichen Schmerzen bewegen werde können. Da in meinem Beruf körperliche Fitness eine Grundvoraussetzung ist und ich diese krankheitsbedingt unmöglich mehr erbringen konnte, erbat ich 2003 eine unbezahlte Karenzierung. Ich fürchte eine mögliche Entlassung aus dem ÖBH wegen körperlicher Untauglichkeit (mit Jahresende 2008 hatten ca. 4000 gesunde, das sind 20 % der 20000 Mitarbeiter, keinen Arbeitsplatz und werden aber 'weiterbeschäftigt' mit allen negativen Erscheinungen). Es steht für mich die Frage offen, welchen beruflichen Aufgabenbereich könnte ich noch aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkung ausfüllen; (welcher Vorgesetzte will schon einem derart kranken 55-jährigen Mitarbeiter eine befriedigende Beschäftigung übertragen). Daher kümmerte ich mich zum Zweck des Aufbaus eines zweiten Standbeines nach einer möglichen Entlassung aus dem ÖBH, um die familieneigenen Immobilien. Für mich als Soldat ist meine Ehre die Treue zu den Österreichischen Gesetzen. Soweit die Vorgeschichte.

 

Ich versuchte anfangs mittels Firmenaufträgen die Immobilien zu verbessern, wobei ich immer wieder auf Punkte mit mindestens Betrugsverdacht stieß. Wenn man auch einen Fehler nachweisen kann, muss man erst einen Sachverständigen finden, der das bestätigt und dann muss man den teuren jahrelangen Prozess durchstehen (Am Ende geht der Verlierer dann in den Konkurs). Meine Mutter hat dies getan und glücklicherweise gewonnen. Ich glaube, dass diese jahrelange Anspannung (es wird angeblich nirgends so viel gelogen, wie bei Gericht) einer der Gründe für ihr frühes Ableben war. Wie Firmen teilweise arbeiten, kann man auch aus der Tatsache ersehen, dass ein Konsumentenombudsmann einer großen Tageszeitung wöchentlich mindestens 2 Seiten füllt und das ist nur die Spitze des Eisberges.

 

Da ich Fehler auch selbst machen kann und diese nicht machen lassen und dafür noch teuer bezahlen muss, stieg ich schnell großteils auf Eigenarbeit um. Zur Unterstützung war ich auf der Suche nach einem zeitweiligen Helfer. Ich hatte den 'Baustellen-tscha-tscha-tscha' (hinauf auf die Leiter, herunter von der Leiter u.s.w.) satt. Damals war gerade in einer Zeitung eine 'Jubeleinschaltung' irgendeiner ach so gemeinnützigen Arbeitslosenstiftung, die sich auf dem Leiharbeitssektor betätigte, und jede Menge Förderungen hierfür bezog. Ich rief dort an, erklärte meine Situation (dass ich Vermietung und Verpachtung betreibe .........) und wollte mich nach den Konditionen dieser Leiharbeit erkundigen. Darauf kam von meinem Gesprächspartner, wie aus der Pistole geschossen sinngemäß, dass man nur mit Firmen als Partner akzeptiere und da ich keine solche bin oder habe, man mich nicht bedienen werde. Die Folgerung davon war, dass ich alleine weiterwurstelte, den 'Baustellen-tscha-tscha-tscha' prolongierte und ab und zu von meiner Familie unterstützt wurde.

 

Im August 2004 als ein neues Dach fällig wurde, war die personelle Not groß. Ich versuchte analog zu dem oben erläuterten Vorgang mein Glück bei der Firma EURO-Jobs. Dort glaubte ich durch Erfahrungen eines Bekannten zu wissen, dass das AMS Langzeitarbeitslose parkt. Nach meiner Erklärung (dass ich Vermietung und Verpachtung betreibe.......) informierte mich der nette Herr am anderen Ende des Telefons sehr höflich sinngemäß, dass die EURO Jobs ausschließlich mit Firmen zusammenarbeitet und Vermietung und Verpachtung in diesem Sinne keine ist. Seine Erklärung unter Zuhilfenahme vieler schöner und moderner Worte deutete ich so, dass keiner seiner Kunden Verständnis hätte, wenn mit EURO Jobs das Geschäft der Firmen umgangen wird und EURO Jobs würde dadurch Kunden verlieren. Ich musste dies, da es sich um eine private Firma handelt, zur Kenntnis nehmen. Das ist eben die freie Marktwirtschaft mit ihren protektionistischen Gesetzmäßigkeiten. Aufgrund dieser 2. negativen Erfahrung war das Kapitel Leiharbeit für immer abgehakt, weil sich die Firmen ja untereinander absprechen und deren Angebot sich voneinander nicht unterscheiden wird. Die Folgerung daraus war damals, dass ich einige Freunde um dringende Unterstützung anbetteln musste und unsere Kinder einteilte, die dann durch Schul- und Universitätsbesuch immer wieder teilweise ausfielen. Mit kurzen Worten 'Es war ein mordsmäßiges Gewurstel'. Ich 'wurstelte' so weiter unter der hauptsächlichen Mithilfe meines Sohnes, der ob dieser 'Fronarbeit' keine Freude hatte.

Als ich im April 2006 die Nase von diesem ewigen 'Gewurstel' endgültig vollzuhaben glaubte, ging ich begleitet von meiner Gattin (dieses Erlebnis allein erlebt, hätte ich niemandem erzählen können ohne als Lügner dazustehen und auch psychisch nicht verkraftet) auf die hiesige Dienststelle des AMS, um einen der damals ca. 300000 Österreichischen Arbeitslosen vermittelt zu bekommen. Wir erfuhren ganz schnell, dass an Vermietung und Verpachtung niemand vom AMS vermittelt werden darf, weil wir nicht im Besitz eines Gewerbescheines (welches?) sind und daher auch niemanden anstellen und anmelden dürfen. Meine einzige Frage, ob mir Freunde doch noch helfen dürfen, wurde zu meinem Erstaunen mit 'JA' beantwortet. Zusätzlich setzte es noch eine 'Belehrung', dass wir die Arbeiten von einer Firma erledigen lassen und diese nicht selbst erledigen müssen. Nach"

 

In einer weiteren Stellungnahme vom 15.4.2009 nahm der Berufungswerber wie folgt Stellung:

 

"Hochgeehrter Herr X!

Wie aus den mir zugegangenen Unterlagen hervorgeht, ist wiederum eine Stellungnahme von mir abzugeben. Daher gebe ich in offener Frist in Ergänzung zu den bisher ergangenen Stellungnahmen folgende Stellungnahme ab:

Ich glaubte es als selbstverständlich, dass einem Beschuldigten ohne speziellen Antrag allen gegen ihn existierenden Vorhaltungen zur Kenntnis gebracht werden sollen, wurde aber, wie das Beispiel zeigt eines Besseren belehrt. Dazu gehören meiner Meinung nach selbstredend auch Strafanträge. Es ist für mich etwas befremdend, wenn ich als Beschuldigter diese Strafanträge nur, weil ich den Begriff zu deuten in der Lage bin, lese und diese indirekt beantrage, diese zu Gesicht bekomme. Wenn das Finanzamt nach meinem ersten Schreiben den Strafantrag in vollem Umfang aufrecht erhält, ist das sehr Verwaltungs­vereinfachend, es sei aber bemerkt, dass ich glaube, dass geringes Einkommen und ein Geständnis prinzipiell strafmindernd zu bewerten sind. Die Frage der Rechtskonformität kann ich nur andenken. Die Entscheidung hierüber müssen Sie fällen. Ebenso verwundert mich noch immer die Nichtübergabe einer Kopie meiner Niederschrift durch die KIAP trotz gegebenen Versprechens an mich. Aber zur Verantwortung wird nur der kleine Bürger gezogen.

Zum, von der Finanzverwaltung beantragten Strafausmaß, sei die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, gestellt. Ein deutscher Ministerpräsident, der angeblich eine fahrlässige Tötung zu verantworten hat wird mit ca. einem Bruttomonatsgehalt bestraft. Ich soll für ein Vergehen, das sich nicht gegen Leib und Leben gerichtet hat mit fast unendlich vielen Monatsgehältern bestraft werden.

Die Aussagen der beiden Zeitarbeitsfirmen, wie im letzten Schreiben vom 19 02 09 ausgeführt, sind da sie meiner Meinung nach die derzeitige österreichische KORRUPTION aufzeigen zumindest strafmindernd. Jedoch erachte ich den Vorgang am AMS, wie im letzten Schreiben vom 19 02 09 ausgeführt, für mich als schuld- und strafbefreiend. Das AMS ist trotz seines Namens eine Behörde der Republik und hat die Bürger zu informieren. Auf einer Behörde arbeitende Mitarbeiter haben in meinen Augen nicht nur 'recht' zu handeln sondern auch 'recht' zu sprechen. Ich habe nur das getan, was die Organe des AMS von mir verlangt haben:

1.  Für den Fall, dass die Information des AMS richtig war:

dann habe ich genau das getan, was die Organe des AMS von mir dem einfachen Bürger verlangt hat. Ich habe ausschließlich an der Herstellung von Gütern für mich gearbeitet.

Ich habe mich von Freunden unterstützen lassen. Für jede Unterstützung muss ich seither Arbeitskollegen, ehemalige Arbeitskollegen, Verwandte, Freunde und Bekannte im wahrsten Sinn des Wortes anschnorren. Des weiteren muss ich mich die Entscheidung des AMS (Das AMS sagte, dass ich....) bei jeder Schnorrtour aufs Neue erklären und mich quasi dafür entschuldigen, was einer unermesslich starken Ausdauer und einer hohen Frustrationstoleranz bedarf. Man muss verstärkt zu diesem Personenkreis inklusive der angeblich so charmanten Gattin, die sie vielleicht gar nicht ist, immer freundlich und zuvorkommend sein und verstärkten Kontakt halten; darf keinen Geburtstag vergessen (inkl. Blumen für die Gattin); man muss ständig für arbeitsmäßige Gegenleistungen freundlich bereitsein; man muss immer wieder 'Runden schmeißen', Einladungen zu allen möglichen Anlässen aussprechen usw. Die ganze Qual geht noch dazu auf die eigene Geldbörse, weil all das o.a aus der Privatschatulle bestritten werden muss. Kein Finanzamt der Welt würde das als Betriebsausgaben anerkennen. Ebenso wie die Geschenke für erbrachte Leistungen. Einfach gesagt man muss viel mehr geben als man bekommt. Viel kostensparender wäre die offizielle Bezahlung gewesen, wenn diese erlaubt gewesen wäre. Dass sich durch meine Schnorrtouren manche Freundschaft abkühlt und sich Freude oft abwenden oder einfach keine Zeit haben, versteht sich von selbst. Zu alledem ist die Arbeit so vorzubereiten, wenn Kollegen, Freude, Verwandte.... Zeit haben und das ist oft wochenends oder spät abends. Ich hätte eine andere Vorgangsweise viel lieber gehabt.

 

Aber wenn mir unverständlicherweise die erbetene Vorgangsweise verwehrt wird, muss ich den von der auskunftserteilenden Stelle vorgesehenen Weg gehen sonst mache ich mich wiederum schuldig. Im Rahmen des 'Beratungsgespräches' beim AMS wurden wir nur nach dem Gewerbeschein gefragt, wir verneinten und schon war das Beratungsgespräch beim AMS beendet. Dann kam die viel ausführlichere, unseren Intensionen entgegenwirkende, Belehrung und wir waren schon weggeschickt. Mich dafür zu bestrafen ist wider jedes gesundes Rechtsempfinden.

 

2.     Für den Fall, dass die Information des AMS unrichtig war, sei von mir als Opfer folgendes angemerkt:

Es ist eine menschenunwürdiger Zustand keine offiziellen Mitarbeiter haben zu dürfen, obwohl ich unbescholten bin und keine Ausschließungsgründe kenne. Wie es mir ergeht ist oben ausführlich jedoch sehr höflich beschrieben.

Aber wenn mir unverständlicherweise die erbetene Vorgangsweise verwehrt wird, muss ich den von der auskunftserteilenden Stelle vorgesehenen Weg gehen sonst mache ich mich schuldig. Im Rahmen des 'Beratungsgespräches' beim AMS wurden wir nur nach dem Gewerbeschein gefragt, wir verneinten und schon war das Beratungsgespräch beim AMS beendet. Dann kam die viel ausführlichere, unseren Intensionen entgegenwirkende, Belehrung und wir waren schon weggeschickt. Ich glaube, dass viele Personen ohne Gewerbeschein Personal zu beschäftigen. Ein Arzt, wie viele anderer Österreicher, der eine Reinigungskraft beschäftigt, braucht keinen Gewerbeschein. Wie es sich mit den unzähligen gewerberechtlichen Geschäftsführern im Gewerbe (z.B. im Gastgewerbe) verhält, die ebenfalls von Personen ohne Gewerbeschein angestellt werden dürfen, weiß auch jeder in Österreich. Wäre ich durch eine Polizeikontrolle von meinem Führerschein aus Alkoholgründen befreit und könnte ich es mir leisten, könnte ich mir einen Lenker für mein Fahrzeug anstellen und brauche keinen Gewerbeschein für das Transportgewerbe. Die Gründe ließen sich beliebig fortsetzen. Meine Gattin hat aufgrund ihrer Ausbildung sogar die Genehmigung einen Arzt anzustellen und hat trotzdem keinen Gewerbeschein. Im Nachhinein betrachtet glaube ich, dass die Aussage des AMS nur dazu diente uns kleine unbedeutende Bürger so schnell wie möglich loszuwerden. Man hört jetzt sogar in den Medien (wenn diese sogar schon darüber berichten, fehlt es schon sehr weit und es lässt sich nichts mehr vertuschen), dass das AMS mit dem Personal selbst Schwierigkeiten hat. Für diesen Fall bin ich für die falsche Auskunftserteilung nicht zuständig und verantwortlich und kann für die Befolgung auch nicht belangt werden.

 

3.     Vorbeugender Weise sei angemerkt, dass sowohl meine Gattin als auch ich geistig soweit sind, dass wir die Information richtig gehört und verstanden haben.

Abschließend relativiere ich meine im Schreiben vom 06 11 08 getätigten Aussagen im Sinne der Schreiben vom 19 02 und dem jetzigen, weil die erste Aussage war aus meiner Sicht auf ein schnelles Ende des Verfahrens ausgerichtet. Da sich der Jahrestag meines angeblichen Vergehens nähert, wird nicht einmal noch um raschen Abschluss des Verfahrens gebeten.

Ich kämpfe hier um persönliche Gerechtigkeit und nicht um Geld, weil die Kosten, die ich sowohl infolge der Auskunft AMS durch die Mitarbeitsmotivation meiner Freunde usw. als auch für die rechtsfreundliche Beratung im Verfahren gehabt habe, mögliche Strafen jeweils schon bei weitem überschritten haben.

Ich würde das gegen mich stattfindende Verfahren verstehen, wenn ich nicht mehr als alles Menschenmögliche unternommen hätte, nicht auf die Unterstützung von Freunden angewiesen zu sein.

 

Daher beantrage ich zum wiederholten Mal die Einstellung des Verfahrens gegen mich mit der lapidaren Begründung, dass ich entweder als mögliches Opfer, oder der, der behördliche Aussagen vollzieht, nicht auch noch zum Zeche zahlen herangezogen werden darf. Ich glaube, dass ich nicht der einzige derartige Fall bin, dem es so ergeht. Mich zu bestrafen, wäre geschichtlich vergleichbar mit der Ermordung des Überbringers einer unangenehmen Nachricht.

Sollten Sie meinen Aussagen bezüglich Arbeitsweise von Firmen im Schreiben vom 19 02 09 wenig Glauben schenken, lade ich Sie in das Haus meiner Mutter zu einem Lokalaugenschein ein, in dem ausschließlich oberösterreichische Firmen ihr, wie ich glaube, Unwesen getrieben haben."

 

4. Mit Schreiben des Unabhängigen Verwaltungssenats vom 30.6.2009 wurde der Berufungswerber ersucht bekanntzugeben, welche Person aus dem Bereich des AMS (namentlich) ihm exakt welche Auskunft erteilt hat.

 

Daraufhin antwortete der Berufungswerber mit Schreiben vom 4."6."2009 wie folgt:

 

"Hochgeehrter Herr Dr. X

Hochgeehrte Damen und Herren!

 

In offener Frist beantworte ich die mir mit GZ.: VwSen-252164/2/Lg/Ba gestellte Fragen vom 30 06 09.

 

Ich erklärte den Vorgang am AMS bereits im Schreiben vom 19 02 09 und erkläre ihn heute soweit erinnerlich wie folgt:

 

Eingangs möchte ich feststeilen, dass die Behörde von den Bürgern nur das Beste annimmt. Anders wäre es nicht zu erklären, dass ich nach fast 3 1/2 Jahren aufgefordert werde, bekanntzugeben, welche Person (namentlich) mir exakt welche Auskunft erteilt hat. Solche Tatsachen unterliegen meiner Meinung nach der menschlichen Vergessenskurve, deren Aussetzung nur etwas für 'Wunderwuzzis' oder für ein pathologisches Gedächtnis ist. Mein Gedächtnis behält über längere Zeit eher grobe Abläufe und nicht Details von Namen und Gesichtern, sollte ich sie zufällig gesehen haben. Möglicherweise ist diese Disposition strafwürdig. Der Vorgang stellte sich für mich wie folgt dar:

 

Als ich im April 2006 die Nase von diesem ewigen 'Gewurstel' endgültig vollzuhaben glaubte, ging ich begleitet von meiner Gattin (dieses Erlebnis allein erlebt, hätte ich niemandem erzählen können ohne als Lügner dazustehen und auch psychisch nicht verkraftet) auf die hiesige Dienststelle des AMS, um einen der damals ca. 300000 Österreichischen Arbeitslosen vermittelt zu bekommen. Wir erfuhren ganz schnell, dass an Vermietung und Verpachtung niemand vom AMS vermittelt werden darf (ausgenommen Hausmeister, den es per Gesetz zum damaligen Zeitpunkt glaublich nicht mehr gab und Hausverwalter), weil wir nicht im Besitz eines Gewerbescheines (welches?) sind und daher auch niemanden anstellen und anmelden dürfen. Ich fragte noch einmal ganz untertänig bittend, ob es nicht doch eine Möglichkeit gäbe. Dies wurde mit einem kategorischen NEIN und dem Hinweis auf einen fehlenden Gewerbeschein abgelehnt. Meine einzige provokante Frage hierzu, ob mir Freunde doch noch helfen dürfen, wurde mit 'JA' beantwortet. Zusätzlich setzte es noch eine saftige 'Belehrung', dass wir die Arbeiten von Firmen erledigen lassen und diese nicht selbst erledigen müssen. Nach dieser Standpauke dachte ich sofort an das Gespräch, das ich ca. 2 Jahre zuvor mit dem freundlichen Herrn von EURO Jobs führte (Wenn man an Firmen Personal verleiht kann man keine Arbeitskräfte an Personen, die die Pfründe der Firmen umgehen wollen, weitergeben). Und schon war das Beratungsgespräch vorüber. Ich kenne die Eigentumsverhältnisse des AMS nicht, glaubte aber an eine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Meine Frau und ich sahen uns gegenseitig an und jeder las im Gesicht des anderen, was wir von diesen Aussagen hielten (wir dachten an den Spruch: Das Kapital hat es sich zur Ausbeutung der Kleinen und Fleißigen wieder einmal kräftig gerichtet und, da es sich um Kleine handelt ein unheimliches Muskelwachstum entwickelt). Eine derart erniedrigende Behandlung haben wir wirklich nicht verdient.

 

Die Folgerung war anstatt der erwarteten Unterstützung ein prolongiertes 'Dahinwursteln'. Zum Zeitpunkt des mit dem sprichwörtlichen nassen Fetzen davongejagt Werdens stellten meine Gattin und ich eine Kurzbeurteilung der sich neu ergebenden Situation an. Diese ergab, dass ich wieder einmal kräftig zu Gunsten des Gewinns anderer davongejagt wurde, jedoch werde sich meine Gattin bemühen diese fehlende Arbeitskraft zu ersetzen. Daher nahmen wir die Absage als Auswuchs der überall in unserem Land damals schleichend einziehenden Großkapitals- und Wirtschaftshörigkeit und maßen ihm keine übergeordnete Bedeutung bei. Es stellte sich in der weiteren Folge jedoch heraus, dass meine Gattin dienstlich immer stärker beansprucht wurde und ich auf Unterstützung von Freunden aller Art zurückgreifen musste. Ich wurde ja von einer Behörde der Republik beauskunftet. Da ist für mich als Beamter kein Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft nur andenkbar.

 

Nun zur Frage der auskunftserteilenden Person:

Der Sinn des Gangs zum AMS war die Bitte um Vermittlung einer Arbeitskraft und nicht das Kennenlernen eines jungen Mannes. Ich kann mich nicht erinnern, dass mir eine namentliche Kennzeichnung des Bediensteten des AMS, der meiner Erinnerung nach, von einem nicht direkt hinter dem Pult gelegenen Schreibtisch auf mich zugekommen ist, aufgefallen wäre, weder in Form eines Schildes am Pult noch in Form eines Namensschildes àla Rettung oder Bundesheer an der Bekleidung. (Alle anderen üblichen Namenskennzeichnungen sind höchstens für den Augenarzt)

 

Wenn man sich um die Vermittlung einer Arbeitskraft bemüht und man wird mit dem sprichwörtlichen nassen Fetzen davon gejagt und belehrt, ist es für die Problemlösung unerheblich von wem man beamtshandelt wurde. Die Problemlösung steht im Vordergrund und nicht irgendein beamtenähnliches revanchistisches Verhalten, was nichts löst.

 

Ich gehe auch heute noch davon aus, dass ich von der Arbeitsmarktbehörde richtig 'beauskunftet' wurde (siehe Aussage des KIAP beamten 118430). Was hätte der 'kleine Schalterbedienstete' von einer Falschberatung zu einer Zeit der 300000 Arbeitslosen je gehabt. Ich ging damals und gehe jetzt noch davon aus, dass es eine eindeutige diesbezügliche Weisung gab. Die wurde mit einer Selbstverständlichkeit, die kein Zweifeln offen ließ, vorgetragen und vollzogen. Auch die Art wie ich abgefertigt wurde ließ für mich keine Zweifel nach der Richtigkeit und Rechtmäßigkeit offen; wozu hätte die 'Belehrung über die Firmenarbeiten' gedient? Sicher nicht zu meiner und seiner Unterhaltung oder als Ersatz für einen entgangene Redeübung. Mir ist auch bis dato keine rechtsgültige Aussage einer Behörde in der Öffentlichkeit bekannt, die mich glauben ließ, dass die Auskunft falsch war, wenn sich ein Privater von Freunden unterstützen läßt.

 

Ich wurde ja von einer Behörde der Republik beauskunftet. Es ist für mich nicht üblich auf öffentlichen Ämtern Namen der auskunftserteilenden Personen zu erfragen. Da ist für einen Beamten, wie mich, kein Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft nur andenkbar. Ich habe mich als österreichischer Bürger auf die Aussage einer Behörde verlassen. Für mich ist das AMS 'keine suspekte Auskunftei', deren Mitarbeitern nicht zu trauen sei. Daher sah ich mich auch nicht veranlasst über diesen Vorgang einen Aktenvermerk oder etwas Ähnliches anzulegen. Wenn das zu einer Strafe führt, hat offensichtlich der EU Abgeordnete x doch recht, wenn er nur mehr mit der Kamera im Knopfloch durch die Gegend geht. Daher habe ich von der auskunftserteilenden Person nicht Name, Geburtsdatum und Wohnort notiert.

 

Ich möchte noch bemerken, dass Sie aufgrund Ihrer Fragen höchstwahrscheinlich an eine wirklich gute Ausrede meinerseits denken. Für mich ist traurig, dass ich jetzt offensichtlich Nachweisen soll, dass es leider der Realität entspricht. Das ist die traurige Situation eines kleinen ehrlichen Bürgers in unserer Republik. Wenn der Vorgang aus meiner Sicht nicht so abgelaufen wäre, würde kein normal denkender Mensch die 100%ige Erhöhung der Bearbeitungsgebühr in Kauf nehmen. Darum bat ich auch in der Urteilsbegründung zumindest mein Erlebnis als Behauptung einfließen zu lassen. Abschließend wäre der römische Rechtsgrundsatz anzuführen der so ähnlich lautet wie: in dubio rero"

 

Weiters erreichte den Unabhängigen Verwaltungssenat ein Schreiben des Berufungswerbers mit derselben Datumsangabe und mit folgendem Inhalt:

 

"Hochgeehrter Herr Dr. X

Hochgeehrte Damen und Herren!

 

Da ich nichts mehr zu verlieren habe und ich nicht weiß, ob ich noch einmal vor dem Urteil zu Wort komme, möchte aus meiner Sicht folgendes ergänzend feststellen:

 

Ich bin zutiefst erschüttert, wie die angeblich so unabhängigen Behörden dieser Republik mit mir umgehen. Da haben zwei seit 55 Jahren unbescholtene Bürger, die immer fleißig und anständig waren und sogar auf die Gesetze dieser Republik einen besonderen Eid geschworen haben, die Aussage eines (jungen) Mannes des AMS gehört und sich von diesem noch herablassend sinnlos belehren lassen müssen. Jetzt werden die beiden weil sie die Aussage gehört haben, behandelt, als käme sie von Schwerverbrechern. Wenn die Behörde, aus welchen Rücksichten auch immer, nicht gewillt ist uns Glauben zu schenken, bitte ich dies zumindest in Bescheidform auszudrücken. Meiner Meinung nach wird hier an den Grundsätzen des Österreichischen Rechtssystem gerüttelt. Wie vieler Zeugen bedarf es, damit die Behörde mir glaubt. Waren es einer oder mehrere zuwenig? Mittlerweile ist meinerseits genug Lesestoff zum Zeitvertreib mit den Argumenten meiner Unschuld für die Behörden produziert worden. Warum haben es österreichische Bürger in Österreich so schwer, fair behandelt zu werden.

 

Aufgrund der Aussagen des AMS war dies bei Unterstützungsbedarf auf alle Fälle der einzige gangbare Weg. Bei widerrechtlicher Anmeldung von Mitarbeitern wäre sicher die nächste überwichtige Behörde tätig geworden und hätte vielleicht noch tiefer in meine Taschen gegriffen. Es blieb mir die sprichwörtliche Wahl zwischen Pest und Colera, oder das zu tun, was das AMS zuließ, und wovon jetzt offensichtlich keiner mehr etwas wissen will.

 

Anbei wäre meiner Ansicht nach von Amts wegen zu überprüfen, ob die Nichterwähnung, der von mir geschilderten Vorgänge am AMS im Bescheid vom Mai 2009 nicht eine grobfahrlässige, möglicherweise strafbare, Handlung des erlassenden Beamten (ein Bescheid hat meines Wissen in der Begründung auf das Ergebnis des Beweisverfahrens einzugehen) darstellt. Aber wie man, weiß peckt aber eine Krähe der anderen kein Auge aus."

 

5. In der öffentlichen mündlichen Verhandlung legte der Berufungswerber abermals seine Probleme mit der Vermittlung von Arbeitskräften durch das AMS dar. Er bestritt aber nicht, dass die gegenständlichen Ausländer gegen Entlohnung für ihn gearbeitet hätten. Die Arbeit sei jedoch nur für einen halben Tag konzipiert gewesen. Es habe sich um Freunde gehandelt. Er habe in gutem Glauben gehandelt. Eine Auskunft des AMS vor der Kontrolle, die gegenständliche Arbeit der gegenständlichen Ausländer sei legal, machte der Berufungswerber nicht geltend.

 

6. Der Unabhängige Verwaltungssenat hat darüber erwogen:

 

Der entscheidungswesentliche Sachverhalt ist unstrittig. Die Beauftragung der Ausländer mit Arbeiten gegen Entgelt (Stundenlohn) stellt eine Beschäftigung im Sinne des AuslBG dar, selbst dann, wenn zu den Ausländern ein freundschaft­liches Verhältnis geherrscht haben sollte. Die Taten sind daher dem Berufungs­werber in objektiver und, da keine Entschuldigungsgründe ersichtlich sind, auch in subjektiver Hinsicht zuzurechnen. Dem Berufungswerber ist Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da er sich mit den entsprechenden Vorschriften des AuslBG nicht auf geeignete Weise vertraut gemacht hat.

 

Bei der Bemessung der Strafhöhe ist vom ersten Strafsatz des § 28 Abs.1 Z 1 AuslBG (1.000 bis 10.000 Euro) auszugehen. Im Hinblick auf den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat erscheint die Verhängung der gesetzlichen Mindestgeld­strafe und einer entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe angemessen. Im Hinblick auf die Unbescholtenheit des Berufungswerbers, die Kürze der Beschäftigungs­dauer (von rund vier Stunden) und den Rechtsirrtum des Berufungswerbers erscheint es vertretbar, unter voller Ausschöpfung des außerordentlichen Milderungsrechtes (§ 20 VStG) die Geldstrafen auf je 500 Euro und die Ersatzfreiheitsstrafen auf je 17 Stunden herabzusetzen. Die Taten bleiben jedoch nicht soweit hinter dem deliktstypischen Unrechts- und Schuldgehalt zurück, dass die Anwendung des § 21 Abs.1 VStG gerechtfertigt sein könnte. Insbesondere ist das im erwähnten Informationsmangel liegende Verschulden des Berufungswerbers nicht als entsprechend geringfügig einzustufen. Die Herabsetzung der Strafen erspart dem Berufungswerber die Kosten des Verfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungs­senat und führt zu einer entsprechenden Minderung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten.

 

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen  diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.

 

 

Hinweis:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von sechs Wochen ab seiner Zustellung Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und/oder an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden; diese muss - von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - jeweils von einer bevollmächtigten Rechtsanwältin oder einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebracht werden. Für jede dieser Beschwerden ist eine Eingabegebühr von 220 Euro zu entrichten.

 

 

Dr. Ewald Langeder

 

 

 

 

 

 

 

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