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VwSen-550655; Gemeinde St. Agatha

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Auftraggeberin / Auftraggeber Gemeinde St. Agatha
Bezeichnung Vergabeverfahren Generalsanierung Hauptschule St. Agatha - Errichtung Containeranlage
Bezeichnung der gesondert
anfechtbaren Entscheidung
Zuschlagsentscheidung
Datum der Bekanntmachung 6. Dezember 2013

 

Präklusionsfolgen
Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.

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