Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt der UVS Oberösterreich auf seinen Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
- einer Bildmarke,
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (UVS) verwendet bei von ihm amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarke:
Bildmarke in Schwarz-Weiß ohne Rand (gesichert)
Bildmarke in Farbe ohne Rand (gesichert)
Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der untenstehenden Adressen:
- www.signaturpruefung.gv.at
Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH) - www.buergerkarte.at
Prüfservice auf der Homepage www.buergerkarte.at unter PDF-Signaturen > Signatur prüfen - pruefung.signatur.rtr.at
Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte im Weg unserer offiziellen – auf dieser Homepage auffindbaren – Kontaktmöglichkeiten an uns.