Unabhängiger Verwaltungssenat
des Landes Oberösterreich
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Der Unabhängige Verwaltungssenat

Nach der Bundesverfassung sind die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung berufen. Die UVS sind zwar keine Gerichte im herkömmlichen Sinn des Bundes-Verfassungsgesetzes, jedoch Tribunale im Sinn der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Organisation der UVS sowie das Dienstrecht der Mitglieder sind Landessache. Die Mitglieder der UVS sind weisungsfrei.

Zuständig sind die UVS vor allem

Stabil ist der Rechtsmittelanfall im Bereich des Verwaltungsstrafrechts. Anders im Bereich der sonstigen Angelegenheiten: Dem UVS sind hier derzeit durch rund 60 Bundes- und Landesgesetze Aufgaben übertragen. In den gerichtsförmig ablaufenden Verfahren vor dem UVS stehen sich die Beschuldigten oder Antragsteller und die Behörde erster Instanz (als belangte Behörde) als Parteien des Verfahrens gleichgeordnet gegenüber. In vielen Fällen finden öffentliche mündliche Verhandlungen statt. Die Entscheidungen des UVS führen in etwa 98 Prozent der Fälle zu einer endgültigen Entscheidung des Verfahrens, sind lückenlos dokumentiert und damit transparent für alle Interessierten.

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Film anlässlich des 20-jährigen Bestehens des UVS Oberösterreich

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